Hunde­halter­haft­pflicht

Als Hundehalter haftest Du gesetzlich für Schäden, die dein Hund jemand anderem zufügt.

Allerdings zählen Hunde nicht wie Katzen zu dem zahmen Haustieren und sind deshalb auch nicht in deiner Privathaftpflicht mitversichert. Aus diesem Grund benötigst Du eine separate Tierhalterhaftpflicht. Ähnlich wie die Private Haft­pflichtversicherung ersetzt diese Sach-, Per­sonen- und Vermögensschäden die dein Hund verursacht.

Diese leistet auch dann wenn dein Hund mit einer anderen Person als dem Hundehalter unterwegs ist und einen Schaden verursachen sollte.

Es ist zwar nur in einigen Bundesländern eine Hunde­halter­haft­pflicht vorgeschrieben und in manchen auch nur für bestimmte Rassen, trotzdem solltest Du unbedingt eine abschließen. Denn gerade Behandlungskosten für ein Biss bzw. allgemein Per­sonenschäden oder auch ein verursachter Verkehrsunfall, kann sehr teuer werden. Als Tierhalter bist Du nämlich im Rahmen der Gefährdungshaftung immer schadenersatzpflichtig und haftest mit deinem kompletten aktuellen und zukünftigen Vermögen. 


Darauf solltest Du achten:

So simpel eine Tierhalterhaftpflicht scheinen mag, gibt es trotzdem ein paar wichtige Punkte worauf Du achten musst:

 

  • Forderungsausfalldeckung: Sollte dir oder deinem Hund jemand fremdes bzw. ein anderer Hund ein Schaden zufügen und dieser ist nicht haftbar zu machen, besitzt nicht ausreichend finanzielle Mittel oder der Besitzer ist nicht auffindbar, dann kommt deine eigene Versicherung für den Schaden auf.
  • Tierhüter: Sollest Du dein Hund ab und zu mal an jemand anderen abgegeben, dass dieser mit ihm Gassi geht oder auf ihn aufpasst, dann sollten diese Tierhüter über die Versicherung abgedeckt sein.
  • Verstoß gegen Halterpflichten: Verstößt Du gegen deine Halterpflichten z.B. da in der Stadt oder im Park Leinenzwang herrscht und Du dies nicht beachtest, dann haftet die Versicherung nur wenn dieser Punkt mit abgedeckt ist.
  • ungewollter Deckakt: Eine Sekunde den Hund aus den Augen verloren und schon ist es passiert, er hat eine Hündin ungewollt geschwängert, deren Halter kann von dir Schadensersatz fordern.
  • Mietsachschäden: Insbesondere bei angemieteten Wohnungen/Häusern ist dieser Punkt wichtig, zerkratzt oder beschädigt dein Hund z.B. Wände, Türen oder Böden kommt die Haft­pflichtversicherung für den entstandenen Schaden auf.

Dieser Service wird von einem externen Anbieter bereitgestellt | Datenschutzerklärung