Wusstest Du schon?

Als Pferdebesitzer haftest Du für alle Schäden, die dein Tier verursacht. Und auch wenn eine Tierhalterhaftpflicht für dein Pferd gesetzlich nicht vorgeschrieben ist, sollte jeder Pferdebesitzer diese haben.

Denn ein Blick ins Gesetzbuch zeigt, dass Du im Schadensfall mit deinem gesamten aktuellen und zukünftigen Vermögen haftest, bis zu einer Dauer von 30 Jahren und das für Sach-,Per­sonen- und Vermögensschäden.


Tierhalterhaftpflicht

Die private Tierhalterhaftpflicht schützt Dich genau vor diesem finanziellen Risiko.

Dabei ist diese nicht nur für die Zahlung im Leistungsfall zuständig, sondern wehrt auch unberechtigte Ansprüche ab.

Hier werden dann auch sämtliche Anwalts- und Gerichtskosten übernommen, denn die Pferdehalterhaftpflicht beinhaltet auch eine sogenannte passive Rechtsschutz.

Im nachfolgenden werden wir Dir ein paar Schadensbeispiele aufzeigen, erklären Dir wann eine Pferdehaftpflicht leistet und worauf Du unbedingt achten solltest.


Sachschäden...

...dies sind alle Schäden die ein Gegenstand betreffen. Hierbei kommt die Haft­pflichtversicherung für die Reparaturkosten auf, sollte diese nicht möglich sein oder sich aus wirtschaftlichen Gründen nicht lohnen, werden die Kosten für eine Ersatzanschaffung beglichen.

Per­sonenschäden...

...sind alle körperlichen Verletzungen die einer Person zugefügt werden. Die Pferdehaftpflicht kommt hier unter anderem für Schmerzensgeld sowie  für die Behandlungskosten auf. Denn Behandlungskosten werden Dir, von der Krankenkasse des Geschädigten, in Rechnung gestellt.

Vermögensschäden...

...sind alle finanziellen Nachteile, die jemand durch Dein Pferd erleidet. Hier unterscheidet man zwischen echten und unechten bzw. direkten und indirekten Vermögensschäden. Direkte Vermögensschäden sind hierbei eher selten und kommen fast nie vor, da es sich hierbei um reine Vermögensschäden handelt die weder die Folge eines Sach- oder Per­sonenschaden sind. Indirekte Vermögensschäden sind Folgeschäden durch einen Sach-oder Per­sonenschaden.

Als Beispiel:

Indirekter Vermögensschaden: Der Autofahrer der gegen den Baum gefahren ist und sich einen Armbruch zugezogen hat, fällt nun für mehrere Wochen aus. Dadurch hat er einen finanziellen Nachteil, da dieser selbständig ist und seinem Beruf nicht nachkommen kann. Den finanzielle Ausgleich hierfür, wird von der Pferdehaftpflicht übernommen.

Direkter Vermögensschaden: Dein Pferd ist ausgebrochen und läuft auf eine Straße, ein Autofahrer muss anhalten und kann nicht am Pferd vorbei fahren. Dieses weigert sich jedoch von der Straße zu gehen, dadurch verpasst dieser einen wichtigen Geschäftstermin. Durch den entgangenen Verlust, entsteht ein finanzieller Nachteil den er bei dir als Pferdebesitzer geltend macht. 


Reitbeteiligung...

...In der Pferdehaftpflicht sollte man unbedingt darauf achten, dass sowohl Tierhüter als auch fremde Reitbeteiligungen mitversichert sind. Denn durch die sogenannte Gefährdungshaftung trägst Du als Pferdebesitzer die Verantwortung sowie das Risiko, sollte dein Pferd ein Schaden verursachen.

Auch dann wenn Du überhaupt nicht dabei gewesen bist und keine Schuld am Vorfall hast. Deshalb sollte man sich für einen Tarif entscheiden der Tierhüter und Reitbeteiligungen mitversichert.

Mietsachschäden...

...Für Schäden die dein Pferd am Stall, Reithallen, Weiden oder auch an ausgeliehenen oder gemietete Transportanhänger verursacht. 

Ist dies nicht mitversichert und es kommt zu einem Schaden, bleibst du auf den Kosten sitzen und gerade bei Reithallen oder Flurschäden an Weiden oder Felder kann es finanziell schnell in den hohen fünstelligen Bereich liegen.

Forderungsausfalldeckung...

...Die Forderungsausfalldeckung ist für jeden Pferdehalter absolut empfehlenswert, denn diese deckt Schäden ab die einem selbst bzw. dem eigenen Pferd zugefügt werden, aber niemand dafür aufkommt.

Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn der Verursacher selbst keine Haft­pflichtversicherung hat und finanziell auch nicht in der Lage ist dir den Schaden zuersetzen. 

Veranstaltungen...

...Für Schau-und Tunierpferde. Sollte dein Pferd im Rahmen einer solcher Veranstaltungen etwas beschädigen oder eine Person verletzen dann haftest Du hierfür.

Deshalb sollte man beim Abschluss einer Pferdehaftpflicht darauf achten, dass Schäden die während einer Veranstaltung passieren auch mit versichert sind.Ansonsten bleibst Du auf den Kosten sitzen und musst dies aus eigener Tasche bezahlen.


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