Sachschäden...
...dies sind alle Schäden die ein Gegenstand betreffen. Hierbei kommt die Haftpflichtversicherung für die Reparaturkosten auf, sollte diese nicht möglich sein oder sich aus wirtschaftlichen Gründen nicht lohnen, werden die Kosten für eine Ersatzanschaffung beglichen.
Personenschäden...
...sind alle körperlichen Verletzungen die einer Person zugefügt werden. Die Pferdehaftpflicht kommt hier unter anderem für Schmerzensgeld sowie für die Behandlungskosten auf. Denn Behandlungskosten werden Dir, von der Krankenkasse des Geschädigten, in Rechnung gestellt.
Vermögensschäden...
...sind alle finanziellen Nachteile, die jemand durch Dein Pferd erleidet. Hier unterscheidet man zwischen echten und unechten bzw. direkten und indirekten Vermögensschäden. Direkte Vermögensschäden sind hierbei eher selten und kommen fast nie vor, da es sich hierbei um reine Vermögensschäden handelt die weder die Folge eines Sach- oder Personenschaden sind. Indirekte Vermögensschäden sind Folgeschäden durch einen Sach-oder Personenschaden.
Als Beispiel:
Indirekter Vermögensschaden: Der Autofahrer der gegen den Baum gefahren ist und sich einen Armbruch zugezogen hat, fällt nun für mehrere Wochen aus. Dadurch hat er einen finanziellen Nachteil, da dieser selbständig ist und seinem Beruf nicht nachkommen kann. Den finanzielle Ausgleich hierfür, wird von der Pferdehaftpflicht übernommen.
Direkter Vermögensschaden: Dein Pferd ist ausgebrochen und läuft auf eine Straße, ein Autofahrer muss anhalten und kann nicht am Pferd vorbei fahren. Dieses weigert sich jedoch von der Straße zu gehen, dadurch verpasst dieser einen wichtigen Geschäftstermin. Durch den entgangenen Verlust, entsteht ein finanzieller Nachteil den er bei dir als Pferdebesitzer geltend macht.